Letzte Änderung: 15.11.2024
Patch-Management bezieht sich auf den Prozess der Installation von Sicherheitspatches und -updates, um Schwachstellen in Computersystemen zu beheben. Ein wirksames Patch-Management ist entscheidend für die IT-Sicherheit, da Schwachstellen in der Software oft von Hackern ausgenutzt werden können, um Zugriff auf das System zu erhalten.
Personenbezogene Daten sind nach der DSGVO Informationen über eine natürliche Person, die zum einen den Menschen als solchen betreffen (persönliche Verhältnisse), zum anderen seine Lebensumstände (sachliche Verhältnisse). Diese Daten werden durch die DSGVO und flankierende Gesetze, Regelungen und Verordnungen gschützt geschützt.
Diese Betrugsmethode "fischt"gezielt elektronisch nach Benutzernamen, Passwörter, Online-Banking-Daten und weiteren nützlichen Informationen, um diese für illegale Zwecke zu missbrauchen. Häufig wird der Benutzer auf eine gefälschte Internetseite gelockt (z.B. per E-Mail), wo er seine personenbezogenen Daten eingeben soll. Diese werden dann aber nicht an den scheinbar offensichtlichen Empfänger übermittelt sondern an den Angreifer. Aktuelles Beispiel sind E-Mails, die scheinbar von einem bekannten Online-Bezahldienst stammen, die darauf hinweisen, dass Unbefugte einen Betrag geraubt hätten. Zur Weiterverfolgung der Angelegenheit sei die Eingabe persönlicher Daten (zur Identifikation) erforderlich. Meist führt ein Link in der E-Mail auf die bewusst gefälschte Seite, die mit dem vorgegaukelten Anbieter gar nichts zu tun haben.
bevor ein Ereignis eintritt, in dieser Thematik ist „zu Zwecken der Gefahrenabwehr" gemeint, also das Handeln aufgrund eines Verdachtsmoments.
"Ich habe nichts zu verbergen". Irrtum! Der Gesetzgeber selbst hat entschieden, dass jeder Mensch eine schützenswerte Privatsphäre hat und stellt diese sogar unter gesetzlichen Schutz. Ein paar Beispiele: Arztgeheimnis, Postgeheimnis, Beichtgeheimnis und viele weitere...
Eine automatisierte Auswertung persönlicher Aspekte, ihre Analyse bzw. Vorhersage bergen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Zu diesem sog. Profiling gehören personenbezogene Daten bezüglich insbesondere Angaben über die Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel.
Um den Rückschluss auf eine konkrete Person auszuschließen oder zumindest wesentlich zu erschweren, können Namen und andere Identifikationsmerkmale durch ein neutrales Kennzeichen - zum Beispiel durch mehrstellige Zahlen- oder Buchstabenkombinationen – ersetzt werden. Bei der Pseudonymisierung können die Datensätze unter Zuhilfenahme des verwendeten Kennzeichnungs-Schlüssels nachträglich bei Bedarf wieder zusammengeführt werden.