Letzte Änderung: 15.11.2024
Für den qualifizierten Aufbau einer Datenschutzorganisation und weiterführend als Arbeitsgrundlage für Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bildet das gesetzlich vorgeschriebene „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" die Grundlage jeder konzeptbildenden Maßnahme zum Datenschutz. Das Problem ist nur, dass die Mehrzahl aller Unternehmen bis dato nicht über diese Grundlage verfügt. Warum?
Die Ressourcen zur Erstellung dieses internen Verfahrensregisters - sowohl personell für die Umsetzung, als auch operativ in der Umsetzung - überfordern Sie? Sie wissen nicht, wie Sie das Thema anfassen sollen, weil offensichtlich keiner so richtig weiß, wie man es sinnvoll macht?
Blossey & Partner Datenschutzberatung hat sich auf die Erstellung dieser Verfahrensverzeichnisse für Unternehmen jeder Größe spezialisiert. Sowohl KMU´s als auch international agierende Konzerne zählen zu unseren bundesweit angesiedelten Kunden, die nunmehr über eine Verfahrenstätigkeiten-Dokumentation verfügen, die aussagefähig und handhabbar ist.
Mit dem richtigen Ansatz, unseren hocheffizienten Tools und vor allem durch den weitreichenden Erfahrungsschatz unserer fachkundigen Berater in dieser Thematik entlasten wir Sie wirksam und tragen durch eine kompakte und praktikable Abwicklung schnell dazu bei, Ihrem Datenschutzbeauftragten die nötige Arbeitsgrundlage zu schaffen.