Letzte Änderung: 15.11.2024
Eine Web Application Firewall (WAF) ist eine Art von Firewall, die speziell für den Schutz von Webanwendungen entwickelt wurde.
Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, so dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Der aus dem Amerikanischen eingeführte Begriff bezeichnet das Melden von innerbetrieblichen Verstößen gegen geltende Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbahrungen durch Kollegen. Es gilt als besonders heißles Thema im betrieblichen Datenschutz, da die Privatsphäre sowohl des beschuldigten Mitarbeiters als auch des meldenden Mitarbeiters - und darüber hinaus auch außenstehende Dritte angemessen zu schützen ist bei gleichzeitiger Vertretung der Betriebsinteressen.
Der Betroffene kann jederzeit eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten widerrufen. Er kann außerdem der Verarbeitung seiner Daten auf der Grundlage der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten und zur Direktwerbung widersprechen.
Ausnahme sind Fälle, in denen die Daten aufgrund einer Rechtsgrundlage erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise die Vertragserfüllung, gesetzliche Archivierungspflichten, Strafverfolgung.
Das auch "Wireless Lan" genannte Netz ist eine drahtlose Funkverbindung, welche dem Internetnutzer den kabellosen Zugriff zum Internet ermöglicht. Da viele Stellen mittlerweile WLAN anbieten, wird das Surfen im Internet und das Abrufen von Onlinediensten wie z.B. E-Mail unabhängig vom Standort möglich. WLAN kann allerdings leicht abgefangen werden, da Funkwellen anders als Kabel nicht auf einen bestimmten Benutzer begrenzbar sind. Daher ist es wichtig, nur WLAN-Zugänge mit einer möglichst hohen Verschlüsselung (derzeit WPA2) zu nutzen. Gerade kostenfreie Zugänge in Hotels oder Geschäften und Bahnhöfen/Flughäfen sind oft unverschlüsselt und daher völlig unsicher. Hier sollte man nur dann geschäftsrelevante oder sensible Daten nutzen, wenn man eine gesicherte Leitung, etwa per VPN, zur Verfügung hat. In der Öffentlichkeit ist außerdem auf ausreichenden Sichtschutz bei Laptops, Smartphones und Tablets zu achten, da neugierige Blicke von allen Seiten ggf. unbefugt Informationen zur Kenntnis nehmen können.