Letzte Änderung: 15.11.2024
Methoden, die Geheimdiensten allgemein zur Verfügung stehen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. „Mit dem Begriff Nachrichtendienstliche Mittel werden (geheimdienstliche) Methoden, Gegenstände und Instrumente der heimlichen Informationsbeschaffung bezeichnet (vgl. § 8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz). In den Gesetzen, die die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste regeln, wird dieser generalklauselartige Begriff nicht abschließend definiert, wohl um die sich aus dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten der Geheimdienste nicht einzuschränken. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören unter anderem Spione, Observation, geheime Fotografie, Abhören von Funkaktivitäten anderer Staaten, Diebstahl geheimer Unterlagen, Codes brechen, Spionagesatelliten, V-Leute, Tarnmittel und die Überwachung des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs. Wichtig bei allen hierdurch erlangten Informationen ist die Verifizierung derselben.“
(Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliche_Mittel);
NIS kann als zentrales Verzeichnis für Benutzeraccounts, Rechnernamen und andere Daten in einem Computernetzwerk verwendet werden. Durch das Benutzen von NIS wird eine weitere "globale" Benutzerliste hinzugefügt, die zur Authentifizierung der Benutzer auf jedem Rechner Verwendung finden kann.