Letzte Änderung: 28.03.2025
Anwendung zum Protokollieren bzw. Erfassen von Tastaturanschlägen;
Die praktische Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen nach der DSGVO unterliegt der Kontrolle durch unabhängige Aufsichtsbehörden. In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung, welches jedoch durch Aufsichtsbehörden unterstützt wird. Für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten zuständig. Seit der Einführung der DSGVO sind verantwortliche Stellen verpflichtet, den bestellten Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Übergeordnete Aufsichtsbehörden sind die Landesbeauftragten (LfDs) und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD). Der BfD ist erreichbar unter: http://www.bfdi.bund.de/, hier finden Sie auch eine Liste der LfDs.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.